Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern

  • altersunabhängig

Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen, können sie schon vor der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.

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Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten

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Öffnungszeiten des Rathauses:

  • Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Name Kontaktperson: Zentrale Rathaus
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02366 / 303-0

Angebot von

Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung

Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten

In Kooperation mit

Stadt Herten

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