Sorgeerklärung bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen, können sie schon vor der Geburt bis zur Volljährigkeit des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben.
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Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
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- Wo
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Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.
Wo
Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Wann
Öffnungszeiten des Rathauses:
- Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Mittwoch von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
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Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung |
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Name Kontaktperson: | Zentrale Rathaus |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02366 / 303-0 |
Angebot von
Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten
In Kooperation mit
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten