Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung Vaterschaftsanerkennung

  • altersunabhängig

Die rechtliche Klärung der Abstammung ist von elementarer Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, das Erbrecht und rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab. Doch dient die Vaterschaftsfeststellung nicht nur der finanziellen Absicherung des Kindes. Die Kenntnis der eigenen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für seine Persönlichkeitsentwicklung ein. Das Kind hat deshalb ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Zudem ist das Verwandtschaftsverhältnis Voraussetzung für das Umgangsrecht von Eltern und Kind. Die Vaterschaftsanerkennung ist für alle minderjährigen Kinder möglich.

  • Nicht verheiratet?

Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, besteht die Vaterschaft rechtlich erst dann, wenn sie vom Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Der Vater kann seine Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden; dies ist bei der Gesetzlichen Vertretung kostenfrei möglich. Zudem bedarf die Vaterschaftsanerkennung der öffentlich beurkundeten Zustimmung durch die Mutter. Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, wird ein Dolmetscher hinzugezogen.

  • Verheiratet?

Ist die Mutter bei der Geburt verheiratet, so ist ihr Ehemann der rechtliche Vater. Sollte der Ehemann der Mutter nicht der leibliche Vater des Kindes sein, so ist eine Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Je nach Situation ist das Verfahren ein anderes. Nähere Askünfte erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem Ansprechpartner/in.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
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Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Bitte erkundigen Sie sich über die Telefonzentrale im Rathaus nach Ihrer/Ihrem richtigen Ansprechpartner/in unter der Telefonnummer 02366 / 303-0.

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Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Herten - Gesetzliche Vertretung
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Telefon: 02366 / 303-0

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