Stadtverwaltung Castrop-Rauxel Kultur- und Sozialpass: CAS-Pass

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
  • altersunabhängig

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat Anfang 2008 die Einführung des Kultur- und Sozialpasses CAS-Pass beschlossen. Mit ihm soll die Nutzung von Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten für einkommensschwache Familien gefördert werden. Die Stadtverwaltung macht es mit dem CAS-Pass besonders Familien mit Kindern leichter, am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen.

Nutzungsberechtigte:

  • Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind
  • Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe)
  • Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen die Höhe der vergleichbaren Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe) nicht übersteigt

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Bewilligungs- bzw. Befreiungsbescheid oder Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.)
  • gültige Ausweisdokumente aller zur Familie/ Bedarfsgemeinschaft gehörenden Angehörigen

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Ausgabe für Familien, die von den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen oder der Offenen Ganztagsschule auf Grund der Unterschreitung der Jahreseinkommensgrenze befreit sind: Elternbeitragsstelle, Zentraler Eingang, 3. Etage, Zimmer 367, 369, 371, Tel. 02305 / 106-2529, -2563, -2573, -2690 und -2691
E-Mail: tageseinrichtung@castrop-rauxel.de

Ausgabe für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe und Bürger*innen mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen: Bereich Soziales, Infostelle, Eingang E, 1. Etage, Zimmer 173, 174, 175, Tel. 02305 / 106-2475, -2452, -2111, -2455
E-Mail soziales@castrop-rauxel.de

Ausgabe für Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Bereich Migration und Obdachlosenhilfe, Zentraler Eingang, 1. Etage, Zimmer 147, 149, Tel. 02305 / 106-2832, -2463, E-Mail: fachstelle@castrop-rauxel.de

Wo

Bereich Soziales
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
Name Kontaktperson: Herr Woitalla
E-Mail-Adresse: thomas.woitalla@castrop-rauxel.de
Telefon: (02305) 106 2483

Angebot von

Stadtverwaltung Castrop-Rauxel

Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel


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