Verhinderungspflege und Entlastungsleistung
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umge-bung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Ver-hinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Leistung kann stunden- oder tageweise von Ihrer Caritaspflegestation oder von einer privat benannten Person erbracht und abgerechnet werden. Die Pflegekasse stellt hierfür einen Betrag von 1.612 € kalenderjährlich zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den halben Kurzzeitpflegeanspruch in Höhe von 806 € auf die Verhinderungspflege zu übertragen (Umwidmung). Beides erfordert einen schriftlichen Antrag
Entlastungsleistungen
Sie haben zum Ziel, den Pflegpersonen und dem Pflegebedürf-tigen zu helfen, möglichst lange in der häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Die Entlastungsleistung beträgt monatlich 125 €, ermöglicht eine flexible Inanspruchnahme und das nicht verbrauchte Budget eines Kalenderjahres kann auf das darauf folgende Jahr übertragen werden.
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Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Gemünder Straße 40
53937 Schleiden - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Anna Knauff
Telefon: +49 2445 8507-275
Mobil: +49 172 7681069
Wo
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Gemünder Straße 40
53937 Schleiden
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Caritasverband für die Region Eifel e.V. |
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Name Kontaktperson: | Anna Knauff |
E-Mail-Adresse: | a.knauff@caritas-eifel.de |
Telefon: | +49 2445 8507-275 |
Angebot von
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Gemünder Straße 40, 53937 Schleiden
In Kooperation mit
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