Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden.
Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Kindergeld kann auch an ausländische Staatsangehörige oder über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland
Für Kinder mit Behinderung gelten beim Kindergeld besondere Regeln.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Kindergeld kann neben den Eltern beispielsweise auch direkt an Kinder ausgezahlt werden. Auszahlung an andere Personen
Auch nach dem Schulabschluss eines Kindes kann in bestimmten Fällen Anspruch auf Kindergeld bestehen. Kindergeld nach dem Schulabschluss
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