Einmalige Beihilfen

andere Angebotsart

Einmalige Beihilfen

Neben den Mehrbedarfen sieht das SGB II einmalige Sonderleistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung vor. Die Leistung ist formlos zu beantragen und wird pauschal bewilligt, so dass in der Regel keine Kostenvoranschläge notwendig sind. Bei Folgegeburten wird bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr grundsätzlich die Hälfte der genannten Pauschale gezahlt.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Alter des Kindes

vor der Geburt, 0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Durchführende Organisation

Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt

Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt

Telefon

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