Einmalige Beihilfen
andere Angebotsart
Einmalige Beihilfen
Neben den Mehrbedarfen sieht das SGB II einmalige Sonderleistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung vor. Die Leistung ist formlos zu beantragen und wird pauschal bewilligt, so dass in der Regel keine Kostenvoranschläge notwendig sind. Bei Folgegeburten wird bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr grundsätzlich die Hälfte der genannten Pauschale gezahlt.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Alter des Kindes
vor der Geburt, 0 bis 1 Jahre, 1 bis 3 Jahre
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Durchführende Organisation
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt
50374 Erftstadt