Mehrbedarf- Bürgergeld

andere Angebotsart

Mehrbedarf- Bürgergeld

Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die

Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.

 

Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Alter des Kindes

vor der Geburt

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Nein

Kosten des Angebots

kostenlos

Durchführende Organisation

Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt

Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt

Telefon

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