Mehrbedarf- Bürgergeld
andere Angebotsart
Mehrbedarf- Bürgergeld
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die
Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Alter des Kindes
vor der Geburt
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Nein
Kosten des Angebots
kostenlos
Durchführende Organisation
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt
50374 Erftstadt