Bürgergeld
Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld II wird zum 01.01.2023 durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt und soll in zwei Stufen (01.01.2023 und 01.07.2023) in Kraft treten. Infos zu den Regelbedarfen, Vermögen und weiteren Themen finden Sie hier:
BMAS - Startseite der Internet-Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für die Gewährung dieser Leistungen ist das Jobcenter Rhein-Erft, Geschäftsstelle Erftstadt, zuständig. Tel.: 02234/ 93698-800,
Mehrbedarf
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die
Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Was?
Art des Angebots
Kategorie
Alter des Kindes
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Kosten des Angebots
Wo?
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
50374 Erftstadt