Bürgergeld

andere Angebotsart

Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II wird zum 01.01.2023 durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt und soll in zwei Stufen (01.01.2023 und 01.07.2023) in Kraft treten. Infos zu den Regelbedarfen, Vermögen und weiteren Themen finden Sie hier:

 BMAS - Startseite der Internet-Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

Für die Gewährung dieser Leistungen ist das Jobcenter Rhein-Erft, Geschäftsstelle Erftstadt, zuständig. Tel.: 02234/ 93698-800,

www.jobcenter-rhein-erft.de.

 

Mehrbedarf

Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die

Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.

 

Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.

 

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wo?

Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt

Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt

Durchführende Organisation

Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt

Bonner Straße 9-11
50374 Erftstadt

Telefon

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