Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Mit bis zu 205 Euro pro Kind monatlich trägt der Kinderzuschlag zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld Sie als Familie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, dem Ihres Partners und Ihrer Kinder ab.
Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags
Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und Sie müssen keine KiTa-Gebühren zahlen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen kommunalen Stelle. Informationen zur Befreiung von den KiTa-Gebühren erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.
Noch ein Tipp: Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Hier erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Kinderzuschlag: Ein Anspruch auf Kinderzuschlag setzt unter anderem voraus, dass die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft vermieden wird. Das bedeutet, dass der Kinderzuschlag nur dann bewilligt werden kann, wenn durch seine Gewährung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Darüber hinaus wurde zum 01. Januar 2020 ein erweiterter Zugang eingeführt. Er eröffnet auch Familien, denen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggfs. dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden, den Zugang zum Kinderzuschlag. Mit dem KiZ-Lotsen können Sie schnell und einfach feststellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt. Der KiZ-Lotse ist unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse verfügbar. |
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Familienkasse NRW West
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Öffnungszeiten – Persönliche Sprechzeiten
montags und dienstags 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
donnerstags 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Als neuen Kommunikationskanal bietet die Familienkasse die Möglichkeit der Videoberatung zu Fragen rund um den Kinderzuschlag an. So sprechen Sie von zu Hause direkt über Ihre Webcam mit einer Beratungsfachkraft der Familienkasse. Um die Videoberatung zu nutzen, muss ein Termin unter der Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) oder bei der zuständigen Familienkasse vor Ort vereinbart werden.
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse NRW West - Brühl |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West@arbeitsagentur.de |
Telefon: | 0800 45555 30 (Kinderzuschlag) 0800 45555 33 (Auszahlungstermine) |
Angebot von
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