Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder können Geld bekommen für:
- Kultur-/Sport-/Freizeitaktivitäten,
- Mittagessen in Einrichtungen,
- Schulbedarf,
- Lernförderung,
- Tagesausflügen/Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
Es muss von den Eltern beantragt werden.
Für Empfänger*innen von
- ALG II („Hartz 4“),
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe
- AsylbLG,
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Gestellt werden können diese beim Jobcenter (SGB II-Empfänger), beim Sozialamt (SGB XII-Empfänger, Wohngeldempfänger, Empfänger von Kinderzuschlage und Leitungsberechtigte nach dem AsylblG) sowie den Schulsozialarbeitern. |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Sozialamt der Stadt Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth - Kosten
- Kostenloses Angebot
Downloads
Informationsdokumente zum Download
Link öffnet PDF in neuem Fenster bzw. im Acrobat Reader Bildung_und_teilhabe_in_leichter_Sprache.pdf
Wo
Sozialamt der Stadt Hürth
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth
Wann
nach Vereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Sozialamt der Stadt Hürth |
---|---|
Name Kontaktperson: | Nicole Krahe |
E-Mail-Adresse: | nkrake@huerth.de |
Telefon: | 0223353315 |
Angebot von
Sozialamt der Stadt Hürth
Friedrich-Ebert-Str. 40, 50354 Hürth
In Kooperation mit
Stadt Hürth
,