Stadt Dinslaken Beistandschaften

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Außerdem kann eine Beistandschaft nur eingerichtet werden, solange das Kind minderjährig ist. Mit der Volljährigkeit wird die Beistandschaft kraft Gesetzes beendet.

erforderliche Voraussetzungen

- schriftliche Erklärung

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten

Gebühren

Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.

Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Kontaktpersonen kontaktieren

Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken
Kosten

Gebühren

Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.

Kontakt

Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de

 

Alina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.de

 

 

Stadthaus

Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken

Zum Anbieter

Wo

Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Dinslaken
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Angebot von

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In Kooperation mit

Stadt Dinslaken

Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46535 Dinslaken


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