Beistandschaften
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Außerdem kann eine Beistandschaft nur eingerichtet werden, solange das Kind minderjährig ist. Mit der Volljährigkeit wird die Beistandschaft kraft Gesetzes beendet.
erforderliche Voraussetzungen
- schriftliche Erklärung
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | Gebühren Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen. |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Kontaktpersonen kontaktieren |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken - Kosten
Gebühren
Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.
- Kontakt
Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.deAlina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.deStadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Wo
Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 65
46535 Dinslaken
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Dinslaken |
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Name Kontaktperson: | siehe oben |
E-Mail-Adresse: |
Angebot von
Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
In Kooperation mit
Stadt Dinslaken
Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46535 Dinslaken