Vormundschaften und Pflegschaften
Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selbst tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger. Zum Vormund kann eine Privatperson, ein Berufsvormund, ein Verein oder das Jugendamt bestellt werden. Der Vormund hat dann das Recht und die Pflicht für das Kind bzw. den Jugendlichen zu sorgen. Bei einer Pflegschaft werden den Eltern durch richterliche Anordnung nur einzelne Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge entzogen. Dabei kann es sich beispielsweise um die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und vergleichbare Aufgabenbereiche handeln. Das Jugendamt wird dann für den angeordneten Wirkungskreis tätig.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Wo
Kreisjugendamt Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreisjugendamt Steinfurt |
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Name Kontaktperson: | Birgitta Hauenherrn, Theresia Stüwe |
E-Mail-Adresse: |
Angebot von
Kreisjugendamt Steinfurt
Tecklenburger Strasse 10, 48565 Steinfurt