Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr

  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre

Für seelisch behinderte Kinder ist ab der Einschulung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Dieser erbringt als sogenannter Rehabilitationsträger Leistungen der

  • Teilhabe an Bildung
  • Teilhabe am Arbeitsleben und
  • Sozialen Teilhabe.
  • Die genauen Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem § 35 a SGB VIII. Demnach haben Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
  • Eine seelische Behinderung ist gegeben, wenn eine Person aufgrund einer seelischen Krankheit (z.B. ADHS, Depressionen etc.) an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert wird. Es besteht dann ein Rechtsanspruch auf vielfältige ambulante wie auch stationäre Hilfen von der Schulbegleitung oder Freizeitassistenz bis hin zur Unterbringung in einer heilpädagogischen Einrichtung.

Altersgruppe
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
  • 18+ Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Wo

Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

Wann

Öffnungszeiten und Termine finden Sie auf der Hompage des Veranstalters.


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 0281 203 2539

Angebot von

Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste

Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel

In Kooperation mit

Stadt Wesel

Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel


nach oben>