Verhütungsmittelfond
Verhütungsmittelfond
Zum 01.01.2020 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein einen Sozialfond für die Kosten der Empfängnisverhütung für Frauen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Studentinnen mit BaföG-Bezug (Verhütungsmittelfonds), die älter als 20 Jahre sind sowie ihren Wohnsitz im Kreis Siegen-Wittgenstein haben, eingerichtet.
Für die Inanspruchnahme der Leistung wird neben dem Leistungsbescheid der sozialen Leistung, das Rezept oder der Kostenvoranschlag der Gynäkologin bzw. des Gynäkologen sowie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. des Aufenthaltsdokuments benötigt.
Die Unterlagen können direkt im Kreishaus, Koblenzer Str. 73 in Siegen, Zimmer 514, sowie bei den Bürgerbüros bzw. den Sozialämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, abgegeben werden.
Mit der vom Kreissozialamt ausgestellten Kostenübernahmebescheinigung gehen die Frauen zu Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen bzw. Apotheke und zahlen dort ihren Eigenanteil.
Die in der Kostenübernahmezusage des Kreises Siegen-Wittgenstein genannten Beträge stellen die Apotheken bzw. Ärztinnen/Ärzte dem Kreis Siegen-Wittgenstein in Rechnung.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | https://www.siegen-wittgenstein.de/Kurzmen%C3%BC/A-bis-Z/index.php?object=tx%7C3417.2&ModID=10&FID=2170.64.1 |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Kosten
- https://www.siegen-wittgenstein.de/Kurzmen%C3%BC/A-bis-Z/index.php?object=tx%7C3417.2&ModID=10&FID=2170.64.1
- Kontakt
Zuständig:
Frau Lesli Ezenwata
Kreis Siegen Wittgenstein
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Telefon: 0271 – 333/1718
Wo
Kreis Siegen-Wittgenstein