Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann die Leistungen erhalten? Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag)? Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es? (Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten. Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen. Schulbedarfspaket: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August* 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Schülerbeförderungskosten: Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler: Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen. Zuschuss zum Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro vom dem Schüler/der Schülerin/dem Kind zu leisten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. Wie können Sie die Leistungen erhalten? Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Die guten Ideen dieses Paketes dürfen nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern. Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt. Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Nur für einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Die Leistungen zum Schulbedarfspaket erhalten Sie bzw. Ihr Kind sogar ganz ohne Antrag. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.
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Anmeldung | Erforderlich |
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Kreis Siegen-Wittgenstein Servicestelle Bildung und Teilhabe
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen - Kontakt
Hartmut Bäumer Telefon: 0271 333-1159 Fax: 0271 333-1850 E-mail: bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de
Wo
Kreis Siegen-Wittgenstein Servicestelle Bildung und Teilhabe
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Kreis Siegen-Wittgenstein |
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Name Kontaktperson: | Hartmut Bäumer |
E-Mail-Adresse: | bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de |
Telefon: | 0271/333-0 |
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