Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf eine der folgenden Leistungen?
● Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
● Sozialhilfe nach dem SGB XII
● Wohngeld
● Kinderzuschlag
● Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)/ hier wird der Antrag direkt bei der Stadt Siegen gestellt (Herr Wilmes, 0271 - 404 -2183)
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr 100 Euro und zum 2. Schulhalbjahr 50 Euro.
Schulbeförderungskosten
Schülerinnen und Schülern, die ihre nächstgelegene Schule bzw. eine Schule mit einem besonderen Profil nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.
Gemeinsames Mittagessen
Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Haben Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt, brauchen Sie grundsätzlich keinen gesonderten Antrag mehr für die Leistungen zu stellen (Ausnahme: Lernförderung). Andernfalls müssen Sie die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bei Ihrer Stadt - oder Kreisverwaltung beantragen. Die Leistung geht unter Umständen direkt an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie! Wenn eine Antragstellung notwendig ist, achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, d. h. bevor Leistungen in Anspruch genommen werden bzw. der Bedarf bereits gedeckt wurde.
| Altersgruppe | |
|---|---|
| Art des Angebots | |
| Sprachen | |
| Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Kreis Siegen-Wittgenstein Servicestelle Bildung und Teilhabe
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen - Kontakt
Hartmut Bäumer Telefon: 0271 333-1159 Fax: 0271 333-1850 E-mail: bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de
Wo
Kreis Siegen-Wittgenstein Servicestelle Bildung und Teilhabe
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Kreis Siegen-Wittgenstein |
|---|---|
| Name Kontaktperson: | Hartmut Bäumer |
| E-Mail-Adresse: | bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de |
| Telefon: | 0271/333-0 |
Angebot von
Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Strße 73, 57072 Siegen
In Kooperation mit/ In Trägerschaft
Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Strße 73, 57072 Siegen

