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Was ist Elterngeld?
Elterngeld ersetzt 67% des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Für Nicht-Erwerbstätige beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt ?
Das Elterngeld wird für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Zwei zusätzliche Monate sind möglich, wenn der zweite Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt. Eine Teilzeittätigkeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist unschädlich. Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt.
Wer bekommt Elterngeld ?
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Was gilt bei Mehrlingsgeburten?
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67% des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind jeweils 300 Euro gezahlt. Pro Kind sind grundsätzlich jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. 

Weitere
Infos unter folgenden Links:

www.bmfsfj.de  
www.familienhandbuch.de
www.familien-wegweiser.de
www.familie-in-nrw.de

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