Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder und Jugendliche, die bei einem Elternteil (alleinerziehend) leben und nie oder unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Es gibt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Für die Antragsstellung erforderlich: Geburtsurkunde des Kindes Ggf. eine Urkunde zur Vaterschaftsfeststellung Ihren Pass oder Ausweis, Aufenthaltstitel sofern vorhanden sowie Ihre Bankkarte Ggf. den Unterhaltstitel Ggf. das Scheidungsurteil Den kompletten aktuellen Bescheid des Jobcenters, falls Sie dort Leistungen beziehen Für Kinder von 15 bis 17 Jahren zusätzlich: eine aktuelle Schulbescheinigung Ggf. Einkommensnachweise Weitere Informationen auf unserer Website oder unter : https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558?view=
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitten wenden Sie sich telefonsich an die Kolleg:innen |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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- Wann
- Fortlaufend
- Keine Adresse/Karte beachten
- Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Kontakt (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens)
A-J und S-Z: Erik Wolf, 02363/107-231
K-R und Heranziehung: Stefanie Modzelan, 02363/107-303
Wo
Keine Adresse/Karte beachten
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Dezernat I Kinder, Jugend, Familie, Soziales |
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Name Kontaktperson: | E.Wolf |
E-Mail-Adresse: | uvk@stadt-datteln.de |
Telefon: | 02363-107231 |
Angebot von
Dezernat I Kinder, Jugend, Familie, Soziales
Genthiner Straße 8, 45711 Datteln
In Kooperation mit
Stadt Datteln
Genthiner Str. 8, 45711 Datteln