Unterhaltsvorschuss

andere Angebotsart

Unterhaltsvorschuss

Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist und vom anderen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhält, hat das Kind Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.
Das bedeutet, dass die Stadt dem alleinerziehenden Elternteil ersatzweise eine Unterstützung zahlt und prüft, ob sie dieses Geld von dem Elternteil zurückfordert, das nicht gezahlt hat.

Was?

Art des Angebots

andere Angebotsart

Kategorie

Finanzielle Leistungen für Familien

Link zum Angebot

Kursleitung/Ansprechperson

Sabine Affüpper 0 21 04/ 980-446

Pelle Köpke 0 21 04/ 980-479

Jasmin Märtens 0 21 04/ 980-484

Alter des Kindes

altersunabhängig

Anmeldung

Anmeldung erforderlich

Ja

Kosten des Angebots

kostenlos

Wann?

Termin(e)

Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr 

Donnerstag: 14.00 - 17.30 Uhr

Wo?

Jugendamt Mettmann

Neanderstraße 85
40822 Mettmann

Durchführende Organisation

Jugendamt Mettmann

Neanderstraße 85
40822 Mettmann

Name Kontaktperson

Sabine Affüpper, Pelle Köppke, Jasmin Märtens

Telefon

Email

Link Anbieter

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Trägerschaft

Stadt Mettmann

Neanderstraße 85
40822 Mettmann

Art des Trägers

Öffentlicher Träger

Name Kontaktperson

Stephan Paas

Telefon

Email

Link Träger