Unterhaltsvorschuss
andere Angebotsart
Unterhaltsvorschuss
Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist und vom anderen Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhält, hat das Kind Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss.
Das bedeutet, dass die Stadt dem alleinerziehenden Elternteil ersatzweise eine Unterstützung zahlt und prüft, ob sie dieses Geld von dem Elternteil zurückfordert, das nicht gezahlt hat.
Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
Finanzielle Leistungen für Familien
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Sabine Affüpper 0 21 04/ 980-446
Pelle Köpke 0 21 04/ 980-479
Jasmin Märtens 0 21 04/ 980-484
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Kosten des Angebots
kostenlos
Wann?
Termin(e)
Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.30 Uhr
Wo?
Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
40822 Mettmann
Durchführende Organisation
Jugendamt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
40822 Mettmann
Name Kontaktperson
Sabine Affüpper, Pelle Köppke, Jasmin Märtens
Telefon
Link Anbieter
Alle Angebote dieses Anbieters
Trägerschaft
Stadt Mettmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
40822 Mettmann
Art des Trägers
Öffentlicher Träger
Name Kontaktperson
Stephan Paas