Stadt Kleve Sorgerecht für Kinder - Beratung

  • altersunabhängig

Wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, haben Sie als Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie müssen jedoch nicht verheiratet sein, um die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dazu können Sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kann kostenfrei beim Fachbereich für Jugend und Familie oder auch kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgeben werden.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Wo

Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Kleve
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: stadt-kleve@kleve.de
Telefon: 02821 / 84 - 0

Angebot von

Stadt Kleve

Minoritenplatz 1, 47533 Kleve


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