Sorgerecht für Kinder - Beratung
Wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, haben Sie als Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie müssen jedoch nicht verheiratet sein, um die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dazu können Sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kann kostenfrei beim Fachbereich für Jugend und Familie oder auch kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgeben werden.
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
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Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Kleve |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | stadt-kleve@kleve.de |
Telefon: | 02821 / 84 - 0 |
Angebot von
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1, 47533 Kleve