Unterhatsvorschussleistungen
Alleinerziehende können für Kinder Unterhaltsvorschuss beim Fachbereich für Arbeit und Soziales beantragen, wenn der jeweils andere Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt. Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen |
Wo
Stadt Kleve, Arbeit und Soziales - Jobcenter
Lindenallee 33
47533 Kleve
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Kleve |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | stadt-kleve@kleve.de |
Telefon: | 02821 / 84 - 0 |
Angebot von
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1, 47533 Kleve