Stadt Kleve Unterhatsvorschussleistungen

  • altersunabhängig

Alleinerziehende können für Kinder Unterhaltsvorschuss beim Fachbereich für Arbeit und Soziales beantragen, wenn der jeweils andere Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt. Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch

Wo

Stadt Kleve, Arbeit und Soziales - Jobcenter
Lindenallee 33
47533 Kleve


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Kleve
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: stadt-kleve@kleve.de
Telefon: 02821 / 84 - 0

Angebot von

Stadt Kleve

Minoritenplatz 1, 47533 Kleve


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