Stadt Kleve Beurkundung

  • altersunabhängig

Anerkennung und Beurkundung der Vaterschaft

Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

  • Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
  • Wir erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.

    Wir beraten und unterstützen alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
  • Mütter insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
  • Wir führen,

  • wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Vaterschaft

  • Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.
  • Unterhalt

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr. 
  • Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
  • Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

    (gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

  • Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
  • Wir erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich (Link zur Anmeldung)

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bei dem zuständigen Mitarbeiter/in. Kontaktdaten finden Sie über den Link.

Wo

Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Kleve
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: stadt-kleve@kleve.de
Telefon: 02821 / 84 - 0

Angebot von

Stadt Kleve

Minoritenplatz 1, 47533 Kleve


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