Beurkundung
Anerkennung und Beurkundung der Vaterschaft
Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)
- Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
- Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
- Wir erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.
Wir beraten und unterstützen alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile
- Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
- Mütter insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
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Wir führen,
- wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
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Vaterschaft
- Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
- Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
- Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.
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Unterhalt
- Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
- Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.
- Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
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Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)
- Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
- Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
- Wir erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte melden Sie sich bei dem zuständigen Mitarbeiter/in. Kontaktdaten finden Sie über den Link. |
- Wo
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Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Kleve |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | stadt-kleve@kleve.de |
Telefon: | 02821 / 84 - 0 |
Angebot von
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1, 47533 Kleve