Unterhalt für Kinder, Betreuungsunterhalt und Unterhalt für junge Volljährige
Wir beraten und unterstützen alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Wir führen, wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaftsfeststellungen – Beratung und Unterstützung für Mütter
- Wir beraten Mütter in Vaterschaftsfragen bereits vor oder nach der Geburt Ihres Kindes.
- Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
- Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsfeststellungsprozess.
Sorgerecht für Kinder – Beratung
Wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, haben Sie als Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie müssen jedoch nicht verheiratet sein, um die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dazu können Sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kann kostenfrei beim Fachbereich für Jugend und Familie oder auch kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgegeben werden.
- Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
- Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
Sofern Sie einen Nachweis benötigen, dass keine gemeinsame Sorge besteht, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt.
Unterhalt
- Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
- Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
- Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
- Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.
- Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich (Link zur Anmeldung)
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Kontakdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie unter dem angegebenen Link
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- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Kleve |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | stadt-kleve@kleve.de |
Telefon: | 02821 / 84 - 0 |
Angebot von
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1, 47533 Kleve