Beratung im Kinderschutz
Für eine Beratung, auch anonym, stehen für Eltern und andere Personen zertifizierte Kinderschutzfachkräfte zur Verfügung. Kinderschutzfachkräfte haben in dem System eines kooperativen Kinderschutzes eine erweiterte Aufgabenstellung. Vor allem sollen sie zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz sind wichtige Regelungen zur Kooperation im Kinderschutz und zur Rolle der Kindeschutzfachkraft ergänzt worden. Dabei werden nicht nur Standards in der Arbeit im Kinderschutz für den öffentlichen Träger präziser gefasst, sondern auch explizit für die freien Träger, die Gesundheitshilfe und die Schule formuliert. Jugendämter und die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verständigen sich in entsprechenden Vereinbarungen, wer als weitere Kinderschutzfachkraft bei entsprechenden Anhaltspunkten hinzuzuziehen ist. Das wird lokal ganz unterschiedlich gehandhabt.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten |
- Wann
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- Wo
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Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33
47533 Kleve
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Kleve - Fachbereich Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | jugendundfamilie@kleve.de |
Telefon: | 02821 / 84 - 602 |
Angebot von
Stadt Kleve - Fachbereich Jugend und Familie
Lindenallee 33, 47533 Kleve
In Kooperation mit
Stadt Kleve
Minoritenstraße 1, 47533 Kleve