Stadt Schwerte Unterhaltsvorschuss

  • altersunabhängig

Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für
Alleinerziehende.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, welches

das
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im
Bundesgebiet im Haushalt eines seiner Elternteile lebt, welcher ledig,
verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten i. S. d. §
1567 Abs. 1 Satz 1 BGB dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für
voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt (Klinik oder
Justizvollzugsanstalt) untergebracht ist und nicht
oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn
dieser verstorben ist, Waisenbezüge in der nach Abschnitt II kommenden
Höhe erhält. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren bei 

Frau Petra Becker, 02304 104 330

Wo
Stadt Schwerte
Am Stadtpark
58239 Schwerte
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Sozialamt

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Wo

Stadt Schwerte
Am Stadtpark
58239 Schwerte

Wann

Öffnungszeiten:

TagUhrzeit

Montag:08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:nur nach Vereinbarung

Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung

Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung

Freitag:08:00 - 12:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Schwerte
Name Kontaktperson: Petra Becker
E-Mail-Adresse: petra.becker@stadt-schwerte.de
Telefon: 02304 104330

Angebot von

Stadt Schwerte

Am Stadtpark, 58239 Schwerte

In Kooperation mit

Stadt Schwert

Rathaus am Stadtpark, 58239 Schwerte


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