Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für
Alleinerziehende.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, welches
das
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im
Bundesgebiet im Haushalt eines seiner Elternteile lebt, welcher ledig,
verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten i. S. d. §
1567 Abs. 1 Satz 1 BGB dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für
voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt (Klinik oder
Justizvollzugsanstalt) untergebracht ist und nicht
oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn
dieser verstorben ist, Waisenbezüge in der nach Abschnitt II kommenden
Höhe erhält. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren bei Frau Petra Becker, 02304 104 330 |
- Wo
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Stadt Schwerte
Am Stadtpark
58239 Schwerte - Kosten
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- Kontakt
Sozialamt
Wo
Stadt Schwerte
Am Stadtpark
58239 Schwerte
Wann
Öffnungszeiten:
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Schwerte |
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Name Kontaktperson: | Petra Becker |
E-Mail-Adresse: | petra.becker@stadt-schwerte.de |
Telefon: | 02304 104330 |
Angebot von
Stadt Schwerte
Am Stadtpark, 58239 Schwerte
In Kooperation mit
Stadt Schwert
Rathaus am Stadtpark, 58239 Schwerte