Einmalige Beihilfen
Neben den Mehrbedarfen sieht das SGB II einmalige Sonderleistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung vor. Die Leistung ist formlos zu beantragen und wird pauschal bewilligt, so dass in der Regel keine Kostenvoranschläge notwendig sind. Bei Folgegeburten wird bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr grundsätzlich die Hälfte der genannten Pauschale gezahlt.
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Wo
Jobcenter Rhein-Erft, Geschäftsstelle Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt |
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Angebot von
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
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