Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt Mehrbedarf- Bürgergeld

  • vor der Geburt

Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die

Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.

 

Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.

Altersgruppe
  • vor der Geburt
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Wann
Fortlaufend
Kosten
Kostenloses Angebot

Zum Anbieter

Wo

Jobcenter Rhein-Erft, Geschäftsstelle Erftstadt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02235/95517-0

Angebot von

Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt

Bonner Straße 9-11, 50374 Erftstadt


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