Mehrbedarf- Bürgergeld
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% der maßgeblichen Regelleistung (85,34 EUR). Dieser Mehrbedarf wird bis zum tatsächlichen Geburtstermin bezahlt. Die
Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen.
Alleinerziehende erhalten voraussichtlich einen Betrag von 501 EUR. Hinzu kommt noch ein Betrag, der abhängig ist vom Alter und der Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten |
- Wann
- Fortlaufend
- Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Jobcenter Rhein-Erft, Geschäftsstelle Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt |
---|---|
Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/95517-0 |
Angebot von
Jobcenter Rhein-Erft, GS Erftstadt
Bonner Straße 9-11, 50374 Erftstadt