Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt beantragt werden - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine Beantragung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. das die Eltern getrennt lebend sind (alleinerziehend) und der Lebensunterhalt durch den anderen Elternteil nicht gezahlt wird (in Form von Unterhalt). Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpersonen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/ Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert. |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Informationen beim „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer bei Frau Ute Kruß, Tel.: 02832 122 116, E-Mail: ute.kruss@kevelaer.de oder bei Frau Nina Polkownik, Tel.: 02832 122 117, E-Mail: Nina.polkownik@kevelaer.de
Wo
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
Wann
Montag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminabsprache.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer |
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Name Kontaktperson: | Frau Ute Kruß und Frau Nina Polkownik |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02832 122 116 und 02832 122 117 |
Angebot von
Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer
In Kooperation mit
Wallfahrtsstadt Kevelaer
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