Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

  • altersunabhängig

Kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt beantragt werden - bis zur  Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine Beantragung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, u. a. das die Eltern getrennt lebend sind (alleinerziehend) und der Lebensunterhalt durch den anderen Elternteil nicht gezahlt wird (in Form von Unterhalt). Bei Fragen zu den Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpersonen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:

Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/

Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert.

Wann
Fortlaufend
Wo
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Informationen beim „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“, Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer bei Frau Ute Kruß, Tel.: 02832 122 116, E-Mail: ute.kruss@kevelaer.de oder bei Frau Nina Polkownik, Tel.: 02832 122 117, E-Mail: Nina.polkownik@kevelaer.de

Zum Anbieter

Wo

"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg" der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer

Wann

Montag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminabsprache.


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Name Kontaktperson: Frau Ute Kruß und Frau Nina Polkownik
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02832 122 116 und 02832 122 117

Angebot von

Abteilung "Soziales", Wallfahrtsstadt Kevelaer

Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer

In Kooperation mit

Wallfahrtsstadt Kevelaer

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