Bildung und Teilhabe
Hier können Leistungen für Kinder beantragt werden, sofern bereits eine staatliche Leistung bezogen wird (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kindergeldzuschlag). Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll Schüler*innen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. So kann unter anderem eine Kostenübernahme für Nachhilfe, Mittagessen, Vereinsbeiträge, Fahrten zur Schule, Klassenfahrten beantragt werden.
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Art des Angebots | |
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Kosten | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu finden: https://www.kevelaer.de/rathaus-politik/verwaltung/oeffnungszeiten/ Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige (telefonische) Terminabsprache grundsätzlich wünschenswert. |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Informationen und Anträge hierzu gibt es im „Verwaltungsgebäude am Hoogeweg“. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre*n zuständigen "Leistungs"-Sachbearbeiter*in.
Wo
"Verwaltungsgebäude am Hoogeweg", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
Durchführende Organisation
Angebot von
Abteilung "Soziales" und Abteilung "Jobcenter", Wallfahrtsstadt Kevelaer
Hoogeweg 71, 47623 Kevelaer
In Kooperation mit
Wallfahrtstadt Kevelaer
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