Kindertagespflegevermittlung
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege möglich:
- Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden für unter 3-Jährige, für Randzeiten mindestens 5 Stunden wöchentlich.
- Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.
- Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet.
Ist das Kind bei der Aufnahme in der Kindertagespflege noch kein Jahr alt oder werden mehr als 45 Stunden Betreuung in der Woche benötigt, sind entsprechende Nachweise erforderlich.
Ihr Weg in die Kindertagespflege:
1. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie Ihr Kind zunächst im Kita-Navigator für die "Kita" Kindertagespflege registrieren.
2. Zudem stellen Sie bitte einen "Antrag auf Förderung" bei der Fachberatung Kindertagespflege des Amtes für Jugend und Familie. In der Regel schließen Sie außerdem einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson ab.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die Fachberatung Kindertagespflege.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Eingewöhnungszeit startet 2-4 Wochen vor Beginn der Betreuung. Sie wird nach Absprache zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sehr individuell gestaltet. Die Eingewöhnungszeit sollte nach Möglichkeit nicht durch Urlaub unterbrochen werden, damit für das Kind eine klare Kontinuität entsteht. Mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig.
Rechtsgrundlage
Ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf eine bedarfsgerechte, frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage
- im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- im Kinderbildungsgesetz (Kibiz)
- in der Satzung der Stadt Erftstadt zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege.
Nach § 22 und § 23 SGB VIII ist die Kindertagespflege neben institutionellen Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen.
Hinsichtlich der für die Eltern entstehenden Kosten ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.
Die Stadt Erftstadt zahlt den Kindertagespflegepersonen laut Ratsbeschluss eine angemessene Geldleistung. Diese verzichten auf Zuzahlungen von Seiten der Eltern (ausgenommen hiervon ist das Essensgeld).
Die Leistungen der Stadt Erftstadt umfassen die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson sowie die weitere fachliche Begleitung sowohl der Familien als auch der Kindertagespflegeperson (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Rathaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Kindertagespflege
Beratung und Vermittlung von Kindertagespflege (Ahrem, Blessem, Bliesheim, Dirmerzheim, Friesheim, Kierdorf, Konradsheim, Lechenich)
Zi. 235, Tel. 409-255Beratung und Vermittlung von Kindertagespflege (Gymnich, Herrig, Köttingen, Mellerhöfe)
Zi. 235, Tel. 409-616Beratung und Vermittlung von Kindertagespflege (Borr, Erp, Liblar, Niederberg und Scheuren)
Zi. 235, Tel. 409-235
Wo
Rathaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/ 409-255, -235, -616 |
Angebot von
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
In Kooperation mit
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt