Kindertagesbetreuung
In Erftstadt gibt es insgesamt 33 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Trägerschaften mit einer Vielzahl von Betreuungsangeboten.
Kindertageseinrichtungen haben neben dem Erziehungs- und Betreuungsauftrag auch einen eigenständigen Bildungsauftrag für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Betreuungsangebot sind im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch / SGB VIII und im Kinderbildungsgesetz / KiBiz - des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Konzeptionell gibt es eine große Vielfalt in den Kitas. In diesen Einrichtungen gibt es die unterschiedlichsten Gruppenstrukturen und Öffnungszeiten, die am Bedarf orientiert sind. Je nach individuellem Betreuungsbedarf können die Kinder 25, 35 oder 45 Wochenstunden in der Kita betreut werden. Die Kitas arbeiten inklusiv, also können auch Kinder mit inklusiven Förderbedarfen einen Betreuungsplatz finden.
Mit dem Kita-Navigator haben Sie die Möglichkeit, sich online über alle Kitas in Erftstadt zu informieren. Zu jeder Kita liefert der Kita-Navigator ein Portrait mit allen Informationen, die Sie als Eltern benötigen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen, ob die Kita für Sie in Frage kommt. Gleichzeitig können Sie Ihr Kind über den Kita-Navigator in bis zu fünf Kitas in Ihrem Wohnort vormerken. Eltern melden den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz an, indem sie eine Vormerkung in dem elektronischen Vormerksystem "Kita-Navigator" vornehmen.
Für die Betreuung und Förderung eines Kindes werden Elternbeiträge erhoben. Diese errechnen sich nach der Beitragstabelle, die zu Beginn jedes Kindergartenjahres angepasst wird.
Die Stadtverwaltung hatte aufgrund der Erfahrungen mit dem bisher geltenden Vergabekriterien diese nochmal überarbeitet und angepasst.
Es stellte sich heraus, dass die Kriterien nicht immer eindeutig anwendbar waren und in Einzelfällen manuell nachgesteuert werden musste. Vor allem die Punktevergabe für Geschwisterkinder sowie die Berücksichtigung des Wohnorts werden in Zukunft deutlich höher gewichtet. Es stellte sich heraus, dass die Kriterien nicht immer eindeutig anwendbar waren und in Einzelfällen manuell nachgesteuert werden musste. Vor allem die Punktevergabe für Geschwisterkinder sowie die Berücksichtigung des Wohnorts werden in Zukunft deutlich höher gewichtet.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Punktezahl für Geschwisterkinder: Geschwister, die mindestens ein gemeinsames Kita-Jahr haben, erhalten künftig 10 Punkte, um sicherzustellen, dass Geschwisterkinder in derselben Einrichtung betreut werden können.
- Höhere Gewichtung des Wohnorts: Kinder, die in bestimmten Einzugsgebieten wohnen, erhalten ab 2025 mehr Punkte, um eine bessere Zuordnung zur nächstgelegenen Kita zu ermöglichen.
Die Änderungen treten mit Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 in Kraft und werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Beim Anmeldeverfahren ändert sich für Eltern nichts. Erziehungsberechtigte, die bereits Angaben gemacht haben, müssen ihre Angaben im Kita-Navigator nicht anpassen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
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Anmeldung | Erforderlich |
- Wann
- Fortlaufend
- Kontakt
Frau Jochheim
02235/ 409 236
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Jugend und Familie |
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Name Kontaktperson: | Frau Jochheim |
E-Mail-Adresse: | |
Telefon: | 02235/ 409-236 |
Angebot von
Amt für Jugend und Familie
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
In Kooperation mit
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt