Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf
Für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis kann neben der Leistung nach SBG II (Hartz IV) Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf bestehen. Dazu gehören werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende von Minderjährigen, ein Teil der behinderten Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen Unterstützung benötigen. Stellungnahmen/Begutachtungen bei beantragtem Mehrbedarf aus gesundheitlichen Gründen wie: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit, wie z. B. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), Krebserkrankungen, der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten und der Mehrbedarf bei bestimmten Behinderungen werden im Gesundheitsamt bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt im Sozialamt.
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- Fortlaufend
- Wo
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Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
- Gesundheitsamt Steinfurt | Melanie Ostkotte | Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
Wo
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Wann
nach Bedarf montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Gesundheitsamt Kreis Steinfurt |
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| Name Kontaktperson: | Melanie Ostkotte |
| E-Mail-Adresse: | gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de |
| Telefon: | 02551 692820 |
Angebot von
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
In Kooperation mit/ In Trägerschaft
Kreis Steinfurt
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