Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre

Für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis kann neben der Leistung nach SBG II (Hartz IV) Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf bestehen. Dazu gehören

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende von Minderjährigen,
  • ein Teil der behinderten Menschen und
  • Personen, die aus medizinischen Gründen Unterstützung benötigen.

Stellungnahmen/Begutachtungen bei beantragtem Mehrbedarf aus gesundheitlichen Gründen wie:

  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit,  wie z. B. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), Krebserkrankungen,
  • der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten und
  • der Mehrbedarf bei bestimmten Behinderungen

werden im Gesundheitsamt bearbeitet.
Die Antragstellung erfolgt im Sozialamt.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wo
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Gesundheitsamt Steinfurt | Melanie Ostkotte | Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt

Zum Anbieter

Wo

Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Wann

nach Bedarf

montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr
freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Name Kontaktperson: Melanie Ostkotte
E-Mail-Adresse: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de
Telefon: 02551 692820

Angebot von

Gesundheitsamt Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt

In Kooperation mit

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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