Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf

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Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf

Für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis kann neben der Leistung nach SBG II (Hartz IV) Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf bestehen. Dazu gehören werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende von Minderjährigen, ein Teil der behinderten Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen Unterstützung benötigen. Stellungnahmen/Begutachtungen bei beantragtem Mehrbedarf aus gesundheitlichen Gründen wie: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit,  wie z. B. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), Krebserkrankungen, der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten und der Mehrbedarf bei bestimmten Behinderungen werden im Gesundheitsamt bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt im Sozialamt.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt
Gesundheitsamt Steinfurt | Melanie Ostkotte | Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt

Wo

Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Wann

nach Bedarf montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Name Kontaktperson: Melanie Ostkotte
E-Mail-Adresse: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de
Telefon: 02551 692820


Angebot von

Gesundheitsamt Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt

In Kooperation mit/ In Trägerschaft

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt


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