Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf
Für einen gesetzlich festgelegten Personenkreis kann neben der Leistung nach SBG II (Hartz IV) Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf bestehen. Dazu gehören
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
- Alleinerziehende von Minderjährigen,
- ein Teil der behinderten Menschen und
- Personen, die aus medizinischen Gründen Unterstützung benötigen.
Stellungnahmen/Begutachtungen bei beantragtem Mehrbedarf aus gesundheitlichen Gründen wie:
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit, wie z. B. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), Krebserkrankungen,
- der Anschaffung von ärztlich verschriebenen Pflegeprodukten und
- der Mehrbedarf bei bestimmten Behinderungen
werden im Gesundheitsamt bearbeitet.
Die Antragstellung erfolgt im Sozialamt.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
-
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Gesundheitsamt Steinfurt | Melanie Ostkotte | Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
Wo
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Wann
nach Bedarf
montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr
freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Gesundheitsamt Kreis Steinfurt |
---|---|
Name Kontaktperson: | Melanie Ostkotte |
E-Mail-Adresse: | gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de |
Telefon: | 02551 692820 |
Angebot von
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
In Kooperation mit
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt