Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind einer nicht verheirateten Mutter kann anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Die Vaterschaft zum Kind einer verheirateten Mutter kann festgestellt werden, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wurde. Eine solche Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit der rechtskräftigen Scheidung wirksam. In diesem Fall bedarf die Anerkennung auch der Zustimmung des zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheirateten Mannes. Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich. Hierzu benötigt der Kindesvater einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und seine Orginal-Geburtsurkunde und - falls verheiratet- einen Nachweis der Eheschließung und der Namensführung in der Ehe. Die Mutter (bei Kindern über 14 Jahren auch das Kind) muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Durch die Anerkennung treten verwandschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts - und erbrechtlichen Folgen ein. Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern beim Jugendamt erklären, gemeinsam die Sorge übernehmen zu wollen.Geben sie keine Erklärung ab, bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt. Die Vaterschaftsanerkennung kann bei dem Jugendamt der Universitätsstadt Siegen erfolgen.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte telefonische Terminvereinbarung oder per Email an standesamt@siegen.de |
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Rathaus Weidenau, 2. Etage
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen - Kontakt
Jugendamt der Stadt Siegen
Hauschild, Jochen
Telefon: 0271 / 404-2923
oder
Standesamt der Stadt Siegen
Telefon: 0271 / 404 - 1427 und 1428 und 1429
Wo
Rathaus Weidenau, 2. Etage
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Wann
Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jugendamt der Stadt Siegen |
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Name Kontaktperson: | Georg Ritter, Leitung GB 5/3 |
E-Mail-Adresse: | g.ritter@siegen.de |
Telefon: | 0271 / 404 2309 |
Angebot von
Jugendamt der Stadt Siegen
Weidenauer Str. 211-213, 57076 Weidenau
In Kooperation mit
Universitätsstadt Siegen
Markt 2, 57072 Siegen