Jugendamt der Stadt Siegen Vaterschaftsanerkennung

  • altersunabhängig

Die Vaterschaft zu einem Kind einer nicht verheirateten Mutter kann anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung wirksam festgestellt worden ist. Die Vaterschaft zum Kind einer verheirateten Mutter kann festgestellt werden, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wurde. Eine solche Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit der rechtskräftigen Scheidung wirksam. In diesem Fall bedarf die Anerkennung auch der Zustimmung des zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheirateten Mannes. Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt möglich. Hierzu benötigt der Kindesvater einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und seine Orginal-Geburtsurkunde und - falls verheiratet- einen Nachweis der Eheschließung und der Namensführung in der Ehe. Die Mutter (bei Kindern über 14 Jahren auch das Kind) muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen. Durch die Anerkennung treten verwandschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts - und erbrechtlichen Folgen ein. Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern beim Jugendamt erklären, gemeinsam die Sorge übernehmen zu wollen.Geben sie keine Erklärung ab, bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt. Die Vaterschaftsanerkennung kann bei dem Jugendamt der Universitätsstadt Siegen erfolgen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:
Bitte telefonische Terminvereinbarung oder per Email an standesamt@siegen.de
Wann
Fortlaufend
Wo
Rathaus Weidenau, 2. Etage
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Kontakt

Jugendamt der Stadt Siegen                        

Hauschild, Jochen

Telefon: 0271 / 404-2923

oder

Standesamt der Stadt Siegen

Telefon: 0271 / 404 - 1427 und 1428 und 1429

 

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Wann

Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Jugendamt der Stadt Siegen
Name Kontaktperson: Georg Ritter, Leitung GB 5/3
E-Mail-Adresse: g.ritter@siegen.de
Telefon: 0271 / 404 2309

Angebot von

Jugendamt der Stadt Siegen

Weidenauer Str. 211-213, 57076 Weidenau

In Kooperation mit

Universitätsstadt Siegen

Markt 2, 57072 Siegen


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