Anerkennung einer Schwerbehinderung
Schwerbehindertenrecht
In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.
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Amt für Soziales und Pflege, Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt - Kosten
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