Kreis Steinfurt Anerkennung einer Schwerbehinderung

  • altersunabhängig

Schwerbehindertenrecht

In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern. 

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot

Wo

Amt für Soziales und Pflege, Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Kreis Steinfurt
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse:
Telefon: 02551 690

Angebot von

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt

In Kooperation mit

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt


nach oben>