Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung
Wenn ein Baby geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich damit auch der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt beim Standesamt anerkannt werden. Kosten fallen dafür nicht an. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für eine Vaterschaftsanerkennung wird ein Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Geburtsurkunde benötigt. Im Einzelfall, vor allen Dingen wenn es sich um ausländische Urkunden handelt, erkundigen Sie sich bitte schon vor Geburt des Kindes, welche Unterlagen erforderlich sind. Falls die Kindesmutter verheiratet oder geschieden ist, sind weitere Unterlagen über die Ehe und ggf. Scheidung notwendig. Gerne beraten wir Sie auch, was die Namensführung des Kindes betrifft. Eine Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Eingehung der gemeinsamen Sorge kann im Jugendamt erfolgen.
Altersgruppe | |
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Art des Angebots | |
Sprachen | |
Kosten | |
Anmeldung | Erforderlich |
- Wo
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Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Tillmanns, Frau Witt
Wo
Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen
Wann
Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Standesamt Wermelskirchen |
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Name Kontaktperson: | Frau Witt und Frau Tillmanns |
E-Mail-Adresse: | k.witt@wermelskirchen.de |
Telefon: | 02196/710-340 und 02196/710-341 |
Angebot von
Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
In Kooperation mit
Stadt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen