Standesamt Wermelskirchen Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgeerklärung

  • altersunabhängig

Wenn ein Baby geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich damit auch der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt beim Standesamt anerkannt werden. Kosten fallen dafür nicht an. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für eine Vaterschaftsanerkennung wird ein Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Geburtsurkunde benötigt. Im Einzelfall, vor allen Dingen wenn es sich um ausländische Urkunden handelt, erkundigen Sie sich bitte schon vor Geburt des Kindes, welche Unterlagen erforderlich sind. Falls die Kindesmutter verheiratet oder geschieden ist, sind weitere Unterlagen über die Ehe und ggf. Scheidung notwendig. Gerne beraten wir Sie auch, was die Namensführung des Kindes betrifft. Eine Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Eingehung der gemeinsamen Sorge kann im Jugendamt erfolgen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wo
Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Frau Tillmanns, Frau Witt

Zum Anbieter

Wo

Standesamt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29
42929 Wermelskirchen

Wann

Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Standesamt Wermelskirchen
Name Kontaktperson: Frau Witt und Frau Tillmanns
E-Mail-Adresse: k.witt@wermelskirchen.de
Telefon: 02196/710-340 und 02196/710-341

Angebot von

Standesamt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

In Kooperation mit

Stadt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen


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