Wohnberechtigungsschein
Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Für Wohnungssuchende mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dieser ermöglicht den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen hat.
Daher ist der Bezug einer solchen Wohnung nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich, der an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.
Auch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung für Schwerbehinderte zu beantragen.
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Stadthaus, 1. Etage, Raum 105
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach - Kontakt
Telefonische Beratung:
Herr Goltz
02202 14-2532
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Wo
Stadthaus, 1. Etage, Raum 105
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Wann
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Bergisch Gladbach |
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E-Mail-Adresse: | wohnungswesen@stadt-gl.de |
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An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach