Stadt Bergisch Gladbach Wohnberechtigungsschein

  • altersunabhängig

Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

Für Wohnungssuchende mit geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dieser ermöglicht den Bezug einer Wohnung, deren Eigentümer für den Bau der Wohnung ein zinsgünstiges Darlehen der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen hat.
Daher ist der Bezug einer solchen Wohnung nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein möglich, der an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist.

Auch Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Wohnung für Schwerbehinderte zu beantragen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadthaus, 1. Etage, Raum 105
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Kontakt

Telefonische Beratung:
Herr Goltz
02202 14-2532
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Zum Anbieter

Wo

Stadthaus, 1. Etage, Raum 105
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach

Wann

Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Bergisch Gladbach
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: wohnungswesen@stadt-gl.de
Telefon: 02202 14-2532

Angebot von

Stadt Bergisch Gladbach

An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach


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