Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
Hilfe zur Erziehung
Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Die einzelnen Formen der Hilfen zur Erziehung sind:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Betreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- sonstige betreute Wohnformen
- familientherapeutische Maßnahmen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
In Beratungsgesprächen werden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und/oder den Kindern und Jugendlichen Lösungen erarbeitet.
Altersgruppe | |
---|---|
Art des Angebots | |
Sprachen | |
Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Anmeldung Raum 336 |
- Wann
- Fortlaufend
- Wo
-
Stadthaus, Raum: 332 und 334
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach - Kontakt
Telefon:
02202-14 2388 oder 02202- 14 2896
Wo
Stadthaus, Raum: 332 und 334
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Wann
Montag: 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Bergisch Gladbach |
---|---|
Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | erstberatungsstelle@stadt-gl.de |
Telefon: | 02202 14 24 73 |
Angebot von
Stadt Bergisch Gladbach
An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach