Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Alleinerziehende. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss- bzw. ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hat ein Kind, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat im Bundesgebiet im Haushalt eines seiner Elternteile lebt, welcher ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten i.S.d. § 1567 Abs. 1 Satz1 BGB dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt (Klinik oder Justizvollzugsanstalt) untergebracht ist und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser gestorben ist, Waisenbezüge in der nach Abschnitt II in Betracht kommenden Höhe erhält Wenn Ihr Kind älter als 12 Jahre ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat gelten hierzu besondere Voraussetzungen Ein ausländisches Kind hat einen Anspruch nur, wenn es oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels in Form einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (gem. § 1 Abs. 2a UVG) ist (Ausnahme: EU - Staatsangehörige)
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Rathaus II
Rathausplatz 2B
58507 Lüdenscheid - Kosten
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Wo
Rathaus II
Rathausplatz 2B
58507 Lüdenscheid
Wann
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson. Die zuständige Ansprechperson finden sie unter: https://www.luedenscheid.de/rathaus-und-buerger/buergerportal/fachbereiche-und-fachdienste/detailseite/fachdienst-jugendamt-unterhalt-511
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Fachdienst Jugendamt - Unterhalt (51.1) |
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| E-Mail-Adresse: | unterhalt@luedenscheid.de |
Angebot von
Fachdienst Jugendamt - Unterhalt (51.1)
Rathausplatz 2B, 58507 Lüdenscheid

