Unterhaltsberatung
Welche Unterhaltsansprüche haben alleinerziehende Mütter oder Väter? Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen? Wir beraten und informieren alleinerziehende Mütter oder Väter über die Unterhaltsansprüche ihrer Kinder; dieses Angebot gilt auch für Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Hilfe und Unterstützung soll es ermöglichen, den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Pflichtigen zu verwirklichen. Zur Unterhaltsvereinbarung und -realisierung ist ein gemeinsames Gespräch der Beteiligten anzustreben.
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- Wann
- Fortlaufend
- Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Die zuständige Ansprechperson finden Sie unter:
https://www.luedenscheid.de/rathaus-und-buerger/buergerportal/fachbereiche-und-fachdienste/detailseite/fachdienst-jugendamt-unterhalt-511
Wann
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Für Termine außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Durchführende Organisation
| Name der durchführenden Organisation: | Fachdienst Jugendamt - Unterhalt (51.1) |
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| Name Kontaktperson: | |
| E-Mail-Adresse: | unterhalt@luedenscheid.de |
Angebot von
Fachdienst Jugendamt - Unterhalt (51.1)
Rathausplatz 2B, 58507 Lüdenscheid

