Jobcenter Rhein-Sieg Weitere Kostenübernahmen - JobCenter

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Weitere Kostenübernahmen

Renovierungskosten, Erstausstattungen, Mehrbedarfe und co.

Das Bürgergeld sieht neben der Übernahme der Mietkosten auch eine Pauschale (Regelleistung) für die Sicherung des Lebensunterhalts vor. Von dieser Regelleistung soll alles Notwendige wie beispielsweise Lebensmittel, Bekleidung, Hygieneartikel etc. angeschafft werden. In besonderen Lebenssituation kann es vorkommen, dass Ihnen über die Regelleistung hinaus weitere Zahlungen zustehen: 

Kosten für Schulbücher

Ein Teil der Kosten für Schulbücher werden mit den pauschalisierten Zahlungen im Februar und August abgedeckt. Diese Zahlungen erfolgen automatisch sofern Sie schulpflichtige Kinder haben.
Es kann aber sein, dass weitere Kosten für weitere Schulbücher entstehen. 

Erstausstattung

Bei Beantragung einer Erstausstattung in Zusammenhang mit einer neuen Wohnung, muss vom Jobcenter vorab der Außendienst eingeschaltet werden. Dieser wird Sie in der neuen Wohnung aufsuchen und die tatsächlichen Bedarfe feststellen. Eine generelle Auszahlung dieser Leistungen ist nicht möglich. 

Darüber hinaus sind Zahlungen als Zuschuss für Waschmaschinen, weitere Haushaltsgeräte sofern sie zwischendurch defekt sind nicht mehr vorgesehen. Diese können gegebenenfalls als Darlehen für eine Ersatzbeschaffung beantragt werden.

Mehrbedarfe

  • in Form von Pauschalbeträgen für beispielsweise für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
  • für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder,
  • für eine spezielle Ernährung, wenn eine kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist oder
  • für Menschen mit Behinderung, sofern Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfen oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten 

Weitere Informationen und Quelle: https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/geld-leistungen/weitere-kostenuebernahmen

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