Einmalige Leistungen erhalten / Erstausstattung
Einmalige Leistungen erhalten
Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen. Diese werden als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Bürgergeld bekommen oder nicht.
Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel:
- Sie erwarten ein Kind und benötigen daher neue Ausstattung und Kleidung.
- Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Trennung neu anschaffen.
- Sie brauchen orthopädische Schuhe oder müssen ihre orthopädischen Schuhe reparieren lassen.
- Sie müssen therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen oder mieten
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Anmeldung | Erforderlich |
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Südstr. 353757 Sankt Augustin
02241 3978‑0
Wann
Mo: 08:00 – 16:00 Uhr
Di: 08:00 – 16:00 Uhr
Mi: 08:00 – 16:00 Uhr
Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Jobcenter Rhein-Sieg |
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