Familienportal.nrw Mutterschaftsgeld

  • vor der Geburt

Während der Mutterschutzfrist stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://familienportal.nrw/de/mutterschaftsgeld 

Altersgruppe
  • vor der Geburt
Art des Angebots
  • Online Angebot
Sprachen
  • Deutsch
Wo
Online

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Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Familienportal.nrw
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: poststelle@mkjfgfi.nrw.de
Telefon: 0211 837-02

Angebot von

Familienportal.nrw

Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf


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