Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfrist stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://familienportal.nrw/de/mutterschaftsgeld
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Name der durchführenden Organisation: | Familienportal.nrw |
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