Wohngeld
Unter gewissen Umständen haben Sie Anspruch auf Zahlung von Wohngeld, das als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung Ihrer Wohnverhältnisse dient. Auf Antrag können Sie einen Mietzuschuss als Mieter von Wohnraum erhalten oder einen Lastenausgleich als Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeitenden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner NRW, mit dessen Hilfe Sie überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. |
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Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf - Kosten
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Zuständige Mitarbeitende
Downloads
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Wo
Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Wann
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Montag: 13:30 bis 19 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Amt für Soziales, Wohnen und Integration |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | wohngeldstelle@troisdorf.de |
Telefon: | 02241 / 900-0 |
Angebot von
Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
In Kooperation mit
Stadt Troisdorf
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf