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  • Beratung
    Gerne informieren wie Sie über sozialrechtliche Belange, Beantragung eines Pflegegrades oder
  • andere Angebotsart
    Einzelfallhilfen und Schulbegleitungen richten sich an Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Behinderungen auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die oder der Schule, die sie besuchen, nicht erbracht werden kann. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugendamt, wenn es seelische Behinderung (z.B. Asperger-Autismus) handelt. Einzelfallhilfe ist eine im § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Leistung. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Kreissozialamt, wenn es sich um eine geistige Behinderung handelt. Einzelfallhilfe ist eine im §§ 53, 54 XII  Eingliederungshilfe) verankerte Leistung. Gerne informieren wir Sie über die Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • andere Angebotsart
    Sie benötigen flexible Unterstützung oder Entlastung?
    Wir bieten durch unseren Familienunterstützenden Dienst zum einen Unterstützung und Entlastung für die Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen erfahren. Zum anderen geben wir gleichzeitig den Kindern, Jugendlichen oder auch betreuten Erwachsenen die Möglichkeit, ihre Freizeit auch mal ohne Unterstützung der Eltern zu gestalten. Wir bieten stunden- oder tageweise Betreuung, sowohl tagsüber als auch abends, am Wochenende und in den Ferien, sei es regelmäßig oder unregelm Leistungen sind ganz individuell und richten sich nach den Vorstellungen, Möglichkeiten und den speziellen Freizeitinteressen und werden in enger Alle Angebote können wir für Sie mit Ihrer Pflegekasse (Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen) abrechnen. Vorrausetzung hierfür Unsere Koordinatorinnen informieren Sie gerne über unseren Familienunterstützenden Dienst, beraten bzgl. der Finanzierungsmöglichkeiten, helfen bei der Antragstellung und Sie auf Wunsch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst.
  • Gruppenangebot
    Freizeit – freie Zeit – möchte jeder nach seinen eigenen Wünschen gestalten, sie vielleicht mit  Freunden verbringen, kreativ etwas gestalten, sportlich tätig sein oder kulturelle Angebote wahrnehmen. Mit einer Gruppe etwas erleben und die freie Zeit selbstbestimmt gestalten gehörte auch dazu.
    Unser breites Angebotsspektrum in diesem Bereich beinhaltet beispielsweise:
    • regelmäßige Gruppenangebote für Die Betreuungskosten der Freizeitangebote können wir für Sie mit der Pflegekasse abrechnen (Voraussetzung ist die Einstufung in mindestens