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BeratungGerne informieren wie Sie über sozialrechtliche Belange, Beantragung eines Pflegegrades oder
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andere AngebotsartEinzelfallhilfen und Schulbegleitungen richten sich an Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Behinderungen auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die oder der Schule, die sie besuchen, nicht erbracht werden kann. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugendamt, wenn es seelische Behinderung (z.B. Asperger-Autismus) handelt. Einzelfallhilfe ist eine im § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Leistung. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Kreissozialamt, wenn es sich um eine geistige Behinderung handelt. Einzelfallhilfe ist eine im §§ 53, 54 XII Eingliederungshilfe) verankerte Leistung. Gerne informieren wir Sie über die Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung.andere AngebotsartSie benötigen flexible Unterstützung oder Entlastung?GruppenangebotFreizeit – freie Zeit – möchte jeder nach seinen eigenen Wünschen gestalten, sie vielleicht mit Freunden verbringen, kreativ etwas gestalten, sportlich tätig sein oder kulturelle Angebote wahrnehmen. Mit einer Gruppe etwas erleben und die freie Zeit selbstbestimmt gestalten gehörte auch dazu.
Unser breites Angebotsspektrum in diesem Bereich beinhaltet beispielsweise:- regelmäßige Gruppenangebote für Die Betreuungskosten der Freizeitangebote können wir für Sie mit der Pflegekasse abrechnen (Voraussetzung ist die Einstufung in mindestens