Einzelfallhilfe in Kindertagesstätten
andere Angebotsart
Einzelfallhilfe in Kindertagesstätten
Einzelfallhilfen und Schulbegleitungen richten sich an
Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Behinderungen auf individuelle
Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der Kindertagesstätte
oder der Schule, die sie besuchen, nicht erbracht werden kann. Die
Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugendamt, wenn es sich um eine
seelische Behinderung (z.B. Asperger-Autismus) handelt. Einzelfallhilfe ist
eine im § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankerte Leistung. Die
Antragstellung erfolgt beim zuständigen Kreissozialamt, wenn es sich um eine
geistige Behinderung handelt. Einzelfallhilfe ist eine im §§ 53, 54 SGB
XII Eingliederungshilfe) verankerte Leistung. Gerne informieren wir Sie
über die Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Was?
Art des Angebots
andere Angebotsart
Kategorie
KITA
Link zum Angebot
Kursleitung/Ansprechperson
Benedikt Heider Leitung Offene Hilfen
Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH Offene Hilfen Schillerstrasse 53
42929 Wermelskirchen Tel.: +49(2196)7079632 Fax: +49(2196)7079639 Mobil:
+49(151)19510264 E-Mail: benedikt.heider@lhbl.de
Alter des Kindes
altersunabhängig
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Ja
Weitere Angaben zur Anmeldung
Es muss ein Antrag beim Sozial-bzw. Jugendamt gestellt werden
Kosten des Angebots
Wenn eine Kostenzusage vom Jugend-bzw. Sozialamt vorliegt ist die
Maßnahme für Eltern kostenlos.
Diese Leistungen sind nicht Einkommens-und Vermögensabhängig
Wo?
Offene Hilfen der Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH
Schillerstraße 53
42929 Wermelskirchen
42929 Wermelskirchen
Durchführende Organisation
Offene Hilfen der Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH
Schillerstraße 53
42929 Wermelskirchen
42929 Wermelskirchen
Name Kontaktperson
Benedikt Heider
Telefon
Link Anbieter
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Trägerschaft
Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH
Altenhöhe 11
42929 Wermelskirchen
42929 Wermelskirchen
Art des Trägers
Freier Träger