Beistandschaft, Beurkundung, Beratung, Vaterschaft, Unterhalt
Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich.
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Anmeldung |
Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Da die zuständigen Mitarbeiterinnen überwiegend teilzeitbeschäftigt und zudem im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vormund häufig im Aussendienst sind, bitten wir um Verständnis, dass nicht immer zu allen Öffnungszeiten ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen. |
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- Fortlaufend
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Stadt Gummersbach, Jugendamt
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Fachbereich 10 - Jugend, Familie und Soziales
Tel: 02261/87-1213 / Tel: 02261/87-2213 / Tel: 02261/87-1214
Wo
Stadt Gummersbach, Jugendamt
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Wann
Öffnungszeiten der Stadt Gummersbach Mo, Di, Mi und Fr 8.00 - 12.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Angebot von
Stadt Gummersbach / Jugendamt
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
In Kooperation mit
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