Stadt Gummersbach / Jugendamt Beistandschaft, Beurkundung, Beratung, Vaterschaft, Unterhalt

  • altersunabhängig

Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich

Sonstige Informationen zur Anmeldung:
Da die zuständigen Mitarbeiterinnen überwiegend teilzeitbeschäftigt und zudem im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vormund häufig im Aussendienst sind, bitten wir um Verständnis, dass nicht immer zu allen Öffnungszeiten ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Eine telefonische Terminabsprache wird empfohlen.
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Gummersbach, Jugendamt
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

Fachbereich 10 - Jugend, Familie und Soziales

Tel: 02261/87-1213 / Tel: 02261/87-2213 / Tel: 02261/87-1214

Zum Anbieter

Wo

Stadt Gummersbach, Jugendamt
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach

Wann

Öffnungszeiten der Stadt Gummersbach Mo, Di, Mi und Fr 8.00 - 12.00 Uhr Do 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Angebot von

Stadt Gummersbach / Jugendamt

Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach

In Kooperation mit

Stadt Gummersbach

Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach


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