Stadt Gummersbach Wohnberechtigungsschein

  • altersunabhängig

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen.

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Wann
Fortlaufend
Wo
Stadt Gummersbach, Wohngeldstelle
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Kontakt

Fachbereich 6 - Soziales und Integration

Frau Petra Stransky Tel.: 02261/87-1512  Zimmer: 12

Zum Anbieter

Wo

Stadt Gummersbach, Wohngeldstelle
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach

Wann

Öffnungszeiten der Stadt Gummersbach Mo., Di., und Fr.  8.00 - 12.00 Uhr sowie Do 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr mittwochs geschlossen

Angebot von

Stadt Gummersbach

Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach

In Kooperation mit

Stadt Gummersbach

Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach


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