Wohnberechtigungsschein
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen.
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Stadt Gummersbach, Wohngeldstelle
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach - Kontakt
Fachbereich 6 - Soziales und Integration
Frau Petra Stransky Tel.: 02261/87-1512 Zimmer: 12
Wo
Stadt Gummersbach, Wohngeldstelle
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Wann
Öffnungszeiten der Stadt Gummersbach Mo., Di., und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr sowie Do 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr mittwochs geschlossen
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