Kindergeld

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.
Sie können übrigens auch Anträge schnell und direkt online stellen.
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Sonstige Informationen zur Anmeldung: Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung. |
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Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
Georg-von-Boeselager-Straße 25
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Georg-von-Boeselager-Straße 25
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- Montag: 07:30 bis 12:30
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Name der durchführenden Organisation: | Familienkasse Nordrhein-Westfalen West |
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