Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern
Das Amt für Grundsicherung/Jobcenter der Stadt Arnsberg zahlt den Unterhalt für Ihr Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine/ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen kann.
Eine Unterhaltsvorschussleistung erhält ihr Kind, wenn es:
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- vom anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßigen Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Mindestunterhalts erhält
Antragstellung Unterhaltsvorschuss - online direkt über das Familien.Portal.NRW
Altersgruppe | |
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Wo
Jobcenter Arnsberg
Lange Wende 42
59755 Arnsberg
Wann
Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Arnsberg - Jobcenter |
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Name Kontaktperson: | Andrea Welschoff |
E-Mail-Adresse: | jobcenter@arnsberg.de |
Telefon: | 02932 4000 |
Angebot von
Stadt Arnsberg - Jobcenter
Lange Wende 42, 59755 Arnsberg
In Kooperation mit
Stadt Arnsberg - Jobcenter
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg