Stadt Arnsberg - Jobcenter Unterhaltsvorschuss - Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern

  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig

Das Amt für Grundsicherung/Jobcenter der Stadt Arnsberg zahlt den Unterhalt für Ihr Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine/ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen kann.
Eine Unterhaltsvorschussleistung erhält ihr Kind, wenn es:

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • vom anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßigen Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Mindestunterhalts erhält

 

Antragstellung Unterhaltsvorschuss - online direkt über das Familien.Portal.NRW

Altersgruppe
  • 3 bis 6 Jahre
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch

Wo

Jobcenter Arnsberg
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Wann

Montag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Arnsberg - Jobcenter
Name Kontaktperson: Andrea Welschoff
E-Mail-Adresse: jobcenter@arnsberg.de
Telefon: 02932 4000

Angebot von

Stadt Arnsberg - Jobcenter

Lange Wende 42, 59755 Arnsberg

In Kooperation mit

Stadt Arnsberg - Jobcenter

Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg


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