Beistandschaften und Beurkundungen
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist seit Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 1. Juli 1998 ein neues kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kinderunterhalts.
Sie ersetzt die bis dahin für nicht eheliche Kinder kraft Gesetzes eingetretene Amtspflegschaft des Jugendamts und schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, künftig auf freiwilliger Basis für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen.
Beantragen kann die Beistandschaft jeder Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind überwiegend befindet.
Im Wesentlichen nimmt der Beistand zwei Aufgaben wahr:
- die Feststellung der Vaterschaft
- die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
Beurkundung / Vaterschaftsanerkennung
Die wirksame Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung können hierzu jedoch entsprechende Erklärungen abgegeben werden.
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Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: telefonische Terminabsprache erwünscht. |
- Keine Adresse/Karte beachten
- Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Lamberty
Wo
Keine Adresse/Karte beachten
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Beistandschaften und Beurkundungen |
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Name Kontaktperson: | |
E-Mail-Adresse: | alina.lamberty@stadt-datteln.de |
Telefon: | 02363 / 107 246 |
Angebot von
Beistandschaften und Beurkundungen
Genthinerstraße, 45711 Datteln
In Kooperation mit
Jugendamt Datteln
Genthinerstraße 8, 45711 Datteln