Ambulante Hilfen zur Erziehung (AHzE)

Kinder brauchen besondere Zuwendung und junge Menschen haben ein Recht auf eine Förderung der Entwicklung. Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Maßnahmen, die Familien in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, um die Erziehungssituation zu verbessern. Diese Hilfeform wird im häuslichen Umfeld der Familie angeboten. Das Ziel ist, die Familien zu stärken und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung werden auf Antrag der Personensorgeberechtigten im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung“ (bis zu 2 Jahren) durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bewilligt und von diesem im Rahmen der Hilfeplanung begleitet.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind:
Erziehungsbeistandschaft § 27/30 SGBVIII
In der Erziehungsbeistandschaft (§§ 27,30 SGB VIII) fokussiert sich die Hilfe auf die Kinder und Jugendlichen. Somit stehen in der Zusammenarbeit in der Hilfe bei deren Bewältigung des Alltags und sonstige Krisen vermehrt Konflikte innerhalb des Familiensystems, in der Schule und mit den Freunden im Mittelpunkt. Durch die Unterstützung der Fachkraft soll die Persönlichkeit entfaltet, das Selbstbewusstsein und die Beziehungsfähigkeit gestärkt werden, sowie Perspektive für den Bereich Schule/Beruf entwickelt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 27/ 31 SGBVIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§§ 27,31 SGB VIII) orientiert sich in ihrer aufsuchenden Hilfe an die gesamte Familie. Charakteristika sind die individuelle Komplexität der Themen und die Zusammenarbeit und Kooperation mit der gesamten Bandbreite von Fachkräften (Kita, Schule, Kinderärzte, Tagesgruppen, Frühförderzentrum, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Vereine, OGS usw.). Die Fachkräfte nutzen einen systemischen Beratungsansatz mit großen Methodenvielfalt.
Weitere Informationen zu den Ambulanten Hilfen zur Erziehung und Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter https://www.bergheim.de/familie-soziales/ibz/ahze.php
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Erforderlich
Sonstige Informationen zur Anmeldung: Sie können Beratungstermine innerhalb der Serviceszeiten telefonisch vereinbaren. |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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- Wann
- Fortlaufend
- Wo
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IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6
50126 Bergheim - Kosten
- Kostenloses Angebot
- Kontakt
Frau Mertens
Tel.: 02271 - 89111
E-Mail: ibz@bergheim.de
Wo
IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6
50126 Bergheim
Wann
Das Team der Ambulanten Hilfen zur Erziehung ist zu folgenden Servicezeiten erreichbar:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern |
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Name Kontaktperson: | Frau Mertens |
E-Mail-Adresse: | ibz@bergheim.de |
Telefon: | 02271 - 89111 |
Angebot von
IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bergstraße 6, 50126 Bergheim
In Kooperation mit
Kreisstadt Bergheim
Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim